Allgemeinen Geschäftsbedingungen | Tours mit Fahrerführer in Tansania

Mit der Buchung bei Roadtrip Africa bestätigst du, dass du die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, vollständig verstanden und akzeptiert hast.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Niederländisch, Deutsch und Französisch verfügbar. Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die englische Fassung maßgeblich.

Definitionen 

o    „RTA“ bezeichnet Roadtrip Africa, das in den Niederlanden registrierte Reiseunternehmen.
o    “HTTS” oder “Owner” bezeichnet Hidden Treasures Tanzania Safaris, das in Tansania registrierte Reiseunternehmen.
o    “You” oder “Hirer” bezeichnet die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet hat, sowie die darin aufgeführten autorisierten Mitreisenden.
o    „Driver“ bezeichnet die vom Owner bestimmte und autorisierte Person, die das Fahrzeug fährt.
o    “Rental Agreement” bezeichnet diesen Vertrag zwischen dem Hirer und RTA.
o    “Vehicle” bezeichnet das gemietete Fahrzeug.

Allgemeine Nutzung des Fahrzeugs und der Campingausrüstung 

1.    Das Vehicle darf ausschließlich vom vom Owner bestimmten Driver gefahren werden. Für Selbstfahrer gelten andere Geschäftsbedingungen. Der Hirer darf keinen eigenen Fahrer und/oder Guide einsetzen. Für sämtliche Verluste oder Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen, ist der Hirer verantwortlich.
2.    Der Hirer muss das Vehicle am in der Buchungsübersicht angegebenen vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgeben. Die Rückgabe muss spätestens um 19:00 Uhr erfolgen, sofern der Owner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat. Bei einer vorzeitigen Rückgabe wird keine Erstattung gewährt.
3.    Das Vehicle wird mit leerem Tank übergeben und darf auch mit leerem Tank an den Owner zurückgegeben werden.
4.    Es darf ausschließlich Kraftstoff von großen Tankstellen wie Shell, Total und Puma verwendet werden. Kaufe niemals abgefüllten Kraftstoff bei Straßenhändlern. Minderwertiger Kraftstoff kann den Motor beschädigen.
5.    Verlust oder erhebliche Beschädigung der Campingausrüstung wird dem Hirer zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

•    80 km/h auf Fernstraßen. Safari-Fahrzeuge gelten aufgrund ihres längeren Bremswegs als Lastkraftwagen.
•    40 km/h innerhalb von Ortschaften. Beachte, dass die wichtigsten Fernstraßen durch Ortschaften führen. Achte daher besonders auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und Bodenschwellen.
•    25 – 40 km/h in Nationalparks, abhängig von den Straßenverhältnissen und den jeweiligen Parkregeln. Selbst 25 km/h können auf schmalen oder ausgewaschenen unbefestigten Straßen zu schnell sein.

Gesperrte Gebiete und Empfehlungen

6.    Der Driver darf nicht im Dunkeln fahren, also vor 6:30 Uhr und nach 19:00 Uhr. Wenn du an einem nächtlichen game drive teilnehmen möchtest, kannst du dich einer geführten Safari in einem Fahrzeug des Lodges anschließen, in dem du übernachtest.
7.    Die folgenden Gebiete dürfen nur mit einem Toyota Land Cruiser befahren werden. Wird ein Suzuki in einem gesperrten Gebiet festgestellt, verstößt der Hirer gegen den Vertrag und haftet vollständig für alle entstehenden Kosten. Außerdem verfällt die Sicherheitsleistung.
a.    Die Straße vom Ngorongoro Conservation Area nach Seronera, in die Serengeti sowie die Straßen innerhalb der Serengeti. Die Hauptzufahrt nach Seronera ist wegen der steinigen Oberfläche mit ausgeprägten Wellblechrillen anspruchsvoll. Wir können gar nicht oft genug betonen, dass du auf dieser Straße langsam (25 km/h) und vorsichtig fahren musst!
b.    Ngorongoro Conservation Area. Der Suzuki ist nur für Safaris im Ngorongoro Crater zugelassen. Der restliche Teil der NCA ist gesperrt.
c.    Die Straße zum Lake Natron
d.    Nyerere National Park
8.    Die Fahrt zum Lake Tanganyika und zum Gombe Stream National Park ist nur mit einem Land Cruiser und nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch RTA gestattet.
9.    Das Überschreiten internationaler Grenzen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Owners und einen zusätzlichen Versicherungsschutz (COMESA Yellow Card) nicht gestattet.
10.    Hirern wird dringend empfohlen, für eine unkomplizierte Kommunikation eine lokale SIM-Karte mit Gesprächsguthaben und Internet zu kaufen.

Wartung des Fahrzeugs

11.    Der Driver ist für die grundlegende Wartung verantwortlich. Dazu gehören die Kontrolle von Motoröl, Kühlmittel und Reifendruck. Sind Flüssigkeiten aufgebraucht, übernimmt der Hirer die Kosten für das Nachfüllen.
12.    Bei Problemen mit der Klimaanlage oder dem Kühlschrank führen wir keine Reparaturen vor Ort durch und schicken kein Ersatzfahrzeug. Kabel und Leitungen sind empfindlich und werden durch holprige Straßen und Staub stark beansprucht. Das nötige Wissen und die Ausrüstung, insbesondere Frigo-Gas, für Reparaturen an Klimaanlagen oder Kühlschränken sind vor Ort leider nicht verfügbar. Wir verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn dein Kühlschrank nicht mehr funktioniert. Sollte dies ausnahmsweise passieren, gib uns bitte Bescheid. Das Roadtrip Africa Büro in den Niederlanden erstattet dir dann die Miete für den Kühlschrank.

Unfälle und mechanische Pannen 

13.    Kann ein Unfall oder eine mechanische Panne des Vehicles nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden, stellt der Owner ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung und übernimmt die Kosten dafür. RTA oder der Owner haften nicht für die Erstattung von Mietwagenkosten, Parkgebühren, Aktivitäten oder Hotelkosten.

Haftung

14.    RTA und der Owner haften nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände oder für Verletzungen. Dem Hirer wird empfohlen, eine Reise- und Krankenversicherung abzuschließen.
15.    RTA und der Owner haften nicht für Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, darunter Flugverspätungen, Unruhen, Straßensperrungen, extreme Wetterbedingungen, Epidemien und vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
16.    RTA bemüht sich, auf der Website und in der E-Mail-Kommunikation korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Daraus können jedoch keine Ansprüche oder Rechte abgeleitet werden.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

17.    Nachdem RTA die unterschriebenen Geschäftsbedingungen erhalten hat, erhältst du zwei Rechnungen: (1) eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 40 % zur Bestätigung der Buchung, damit RTA die Anzahlungen für deine Unterkünfte leisten kann, und (2) die Schlussrechnung über den verbleibenden Betrag, der zwei Monate vor dem Abreisedatum fällig ist.
18.    Sollte eine vorgeschlagene Unterkunft nicht mehr verfügbar sein, schlagen wir eine passende Alternative vor und bitten dich um deine Zustimmung. Preisunterschiede werden entsprechend verrechnet oder erstattet.
19.    Wenn der Hirer seine Buchung storniert oder umbucht, erhebt RTA die unten aufgeführten Stornierungsgebühren. Wenn du dich absichern möchtest, schließe eine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung ab.
a.    Bis 2 Monate vor Reisebeginn: Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des gesamten Reisepreises
b.    Zwischen 2 Monaten und 21 Tagen vor Reisebeginn: Stornierungsgebühr in Höhe von 70 % des gesamten Reisepreises
c.    Weniger als 21 Tage vor Reisebeginn: Stornierungsgebühr in Höhe von 100 %.

Entdecke unsere Roadtrips

Popup-Inhalt