Terms & Conditions for tours and car rentals in Uganda

Mit der Bestätigung einer Buchung bei Roadtrip Africa bestätigst du, dass du die unten aufgeführten Geschäftsbedingungen gelesen, vollständig verstanden und akzeptiert hast.

Diese Geschäftsbedingungen sind auch auf Niederländisch, Deutsch und Französisch verfügbar. Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die englische Version maßgeblich.

Definitionen 

o    “RTA” bezeichnet Roadtrip Africa, das in den Niederlanden eingetragene Reiseunternehmen.
o    “RTU” oder “Vermieter” bezeichnet Roadtrip Uganda Limited, das in Uganda eingetragene Reiseunternehmen.
o    “Du” oder “Mieter” bezeichnet die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet hat, sowie die im Vertrag aufgeführten autorisierten Mitreisenden.
o    “Mietvertrag” bezeichnet diesen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
o    “Fahrzeug” bezeichnet das gemietete Auto.

Allgemeine Nutzung des Fahrzeugs

1. Das Mindestalter für die Anmietung und das Fahren unserer Fahrzeuge beträgt 23 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den autorisierten Mitreisenden gefahren werden. Falls ein Fahrer und/oder Guide erforderlich ist, organisiert RTU diesen. Der Mieter darf keinen eigenen Fahrer oder Guide stellen. Für Verluste oder Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen, haftet der Mieter.
2. Der Mieter muss das Fahrzeug am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgeben, wie in der Reservierungsübersicht angegeben. Die Rückgabe muss spätestens um 19 Uhr erfolgen, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
3. Der Mieter muss während des Fahrens einen gültigen Führerschein aus seinem Wohnsitzland und/oder einen internationalen Führerschein mitführen.
4. Der Mieter ist für alle Bußgelder verantwortlich, die von der Verkehrspolizei aufgrund seines Fahrverhaltens verhängt werden.
5. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben, Benzin beim Toyota RAV4 und Suzuki Jimny, Diesel beim Toyota Land Cruiser und Nissan Navara. Um Tankgebühren zu vermeiden, muss das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben werden.
6. Es darf nur an großen Tankstellen wie Shell, Total, Hass und Rubis getankt werden. Kaufe niemals abgefüllten Kraftstoff bei Straßenhändlern. Kraftstoff von schlechter Qualität kann den Motor beschädigen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

•    80 km/h auf Fernstraßen. Safarifahrzeuge werden wegen ihres längeren Bremswegs als Lastwagen eingestuft.
•   40 – 50 km/h bei der Durchfahrt durch Ortschaften. Beachte, dass die Hauptstraße ebenfalls durch Ortschaften führt. Achte deshalb besonders auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und Bodenschwellen.
•    25 – 40 km/h in Nationalparks, abhängig vom Straßenzustand und den Regeln des jeweiligen Parks. Selbst 25 km/h können auf schmalen oder ausgewaschenen unbefestigten Straßen zu schnell sein.

Beachte, dass die Verkehrspolizei in Uganda Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr streng kontrolliert.

Gesperrte Gebiete und Empfehlungen

7. Das Fahren im Dunkeln, also vor 6:30 Uhr und nach 19 Uhr, ist verboten. Wenn du an einer Nachtsafari teilnehmen möchtest, kannst du dich einer geführten Safari im Fahrzeug der Lodge anschließen, in der du übernachtest.

8. Die Fahrt zum Kidepo National Park und nach Karamoja ist nur mit einem Suzuki Jimny, Toyota Land Cruiser oder Nissan Navara erlaubt. Alle Straßen nördlich der Strecke Pakwach – Lira – Soroti – Mbale sind mit einem RAV4 gesperrt. Wird ein RAV4 in einem gesperrten Gebiet entdeckt, verstößt der Mieter gegen den Vertrag und haftet vollständig für alle dadurch entstehenden Kosten sowie für den Verlust der Kaution.

9. Das Überschreiten internationaler Grenzen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters und einen zusätzlichen Versicherungsschutz (COMESA) nicht erlaubt.

10. Mietern wird dringend empfohlen, für eine einfachere Kommunikation eine lokale SIM-Karte mit Gesprächsguthaben und Internet zu kaufen.

Wartung des Fahrzeugs

11.    Die Fahrzeuge werden vor jeder Vermietung überprüft und gewartet. Der Mieter erhält das Fahrzeug in einem sicheren und verkehrstüchtigen Zustand und muss es im gleichen Zustand zurückgeben.
12.    Der Mieter ist für die grundlegende Wartung verantwortlich. Dazu gehören die Kontrolle von Motoröl, Kühlmittel und Reifendruck. Sind Flüssigkeiten aufgebraucht, trägt der Mieter die Kosten für das Nachfüllen.
13.    Wenn Warnleuchten auf dem Armaturenbrett aufleuchten, sieh in der Bedienungsanleitung nach. Wende dich im Zweifel an RTU. Das Team in Uganda ist rund um die Uhr per WhatsApp oder telefonisch erreichbar.
14.    Bei Problemen mit der Klimaanlage oder dem Kühlschrank führen wir keine Reparaturen unterwegs durch und schicken kein Ersatzfahrzeug. Kabel und Leitungen sind empfindlich und leiden unter holprigen Straßen und Staub. Leider sind das nötige Wissen und die Ausrüstung (Frigo-Gas) für Reparaturen an Klimaanlagen oder Kühlschränken unterwegs nicht verfügbar. Wir verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn der Kühlschrank ausfällt. Sollte dies in seltenen Fällen passieren, informiere uns bitte. Das Roadtrip-Africa-Büro in den Niederlanden erstattet dir dann die Miete für den Kühlschrank.

Mechanische Pannen und Reparaturen

15.    Im Falle einer Panne kontaktiere immer zuerst das Roadtrip-Uganda-Büro in Kampala. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und setzen alles daran, dich so schnell wie möglich wieder auf die Straße zu bringen. Jede Panne ist anders und erfordert eine individuelle Lösung. Meistens ist es am sinnvollsten, das Auto direkt vor Ort reparieren zu lassen. Wir verweisen dich an die nächste Werkstatt oder schicken einen Mechaniker. Reparaturen dürfen nur mit Genehmigung von RTU durchgeführt werden. Mechaniker in abgelegenen Gebieten versuchen möglicherweise, überhöhte Preise zu verlangen. Bezahle sie nicht, RTU übernimmt alle Zahlungen.
16.    Dauern die Reparaturen länger als 24 Stunden, wird ein Ersatzfahrzeug aus Kampala bereitgestellt. RTU oder RTA haften nicht für die Erstattung von Mietwagenkosten, Parkgebühren, Aktivitäten oder Hotelkosten.

Unfälle

17.    Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, unabhängig davon, ob du oder eine dritte Partei den Unfall verursacht hat, informiere RTU sofort und befolge die Anweisungen des Teams.
18.    Der Mieter sollte einen Polizeibericht einholen.
19.    Bei einem Unfall mit einem oder mehreren Fahrzeugen müssen die Daten dieser Fahrzeuge und ihrer Fahrer erfasst und gemeldet werden, darunter Ausweisnummer, Telefonnummer, Kennzeichen und Versicherungsnummer des Fahrers.
20.    Nach einem Unfall darf der Mieter das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen.

Schäden, Haftungsbeschränkung und Versicherung

21.   Während der Mietdauer haftet der Mieter für:
a.    Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs
b.    Sachschäden Dritter
c.    Körperverletzungen Dritter

22.    Kommt es während der Mietdauer zu einer unbeabsichtigten Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem anderen Fahrzeug oder Gegenstand und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug oder am Eigentum eines Dritten, erlässt RTU deine Haftung gemäß Klausel 21, sofern:
a.    du die Bestimmungen des Mietvertrags eingehalten hast,
b.    die Unfallursache festgestellt und durch einen Polizeibericht belegt wurde.

23.   Die Haftung für Diebstahl entfällt, wenn:
a.    das Auto auf einem gesicherten Privatgelände abgestellt war und eindeutige Einbruchspuren vorlagen,
b.    ein Polizeibericht eingeholt wurde,
c.    du RTU alle vom Unternehmen angeforderten Angaben zum Vorfall zur Verfügung gestellt hast.

24.   Die Haftung wird in folgenden Fällen nicht erlassen:
a.    Geschwindigkeitsüberschreitungen
b.    Unfälle mit nur einem Fahrzeug oder Überschläge
c.    Schäden durch Fahrlässigkeit, zum Beispiel das Ignorieren von Warnungen vor Überhitzung
d.    Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol
e.    Fahren in gesperrten Gebieten
f.    Eintauchen in Wasser oder Salzwasserschäden
g.    Tanken des falschen Kraftstoffs

25.    Die folgenden Schäden fallen nicht unter die Haftungsbeschränkung dieses Abschnitts und sind nicht durch die Versicherung abgedeckt:
a.    Reifen. Das Fahrzeug wird mit hochwertigen Reifen übergeben. Trotzdem kann während deines roadtrips ein Reifen beschädigt werden oder eine Reifenpanne entstehen. In diesem Fall trägt der Mieter die Reparaturkosten. Ist ein Reifen irreparabel beschädigt, muss der Mieter ihn durch einen Reifen mit denselben Abmessungen, derselben Art und denselben Verschleißeigenschaften wie das Original ersetzen. Die Kosten für den Ersatzreifen trägt der Mieter. Rufe immer RTU an, um dich zu geeigneten Reifentypen beraten zu lassen und eine Genehmigung einzuholen.
b.    Schäden am Unterboden, die als Folge einer unvorsichtigen Fahrweise gelten
c.    Schäden an Fenstern
d.    Beschädigung oder Verlust der Campingausrüstung

26.    Es gilt eine Selbstbeteiligung von 1500 €. Das bedeutet: Bei einem Schaden, für den die Haftung erlassen wird, trägst du nur die ersten 1500 €. Die restlichen Kosten übernimmt die Versicherung. Der Mieter kann die Selbstbeteiligung durch Hinzubuchen einer der folgenden Versicherungsoptionen reduzieren oder vollständig ausschließen:

  • Comprehensive Collision Damage Waiver (CDW): reduziert die Selbstbeteiligung auf 250 €
  • Zero Excess Cover: reduziert die Selbstbeteiligung auf 0 € und deckt zusätzlich Schäden an Reifen, Scheiben und Unterboden ab.

Haftung

27.    RTA und RTU haften nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände oder Verletzungen. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reise- und Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
28.    RTA und RTU haften nicht für Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, darunter Flugverspätungen, Unruhen, Straßensperrungen, extreme Wetterbedingungen, Epidemien und ähnliche Ereignisse höherer Gewalt.
29.    RTA bemüht sich, auf der Website und in der E-Mail-Kommunikation korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Daraus können jedoch keine Ansprüche oder Rechte abgeleitet werden.

Kaution

30.    Für die Kaution ist eine Kreditkartenreservierung über 1500 € (Standardversicherung) oder 500 € (CDW/Zero Excess) erforderlich. Diese vorübergehende Reservierung muss mindestens 14 Tage vor deinem roadtrip autorisiert werden. Sie wird aufgehoben, sobald das Fahrzeug in akzeptablem Zustand zurückgegeben und überprüft wurde. Verluste oder erhebliche Schäden an der Campingausrüstung werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

31.    Nachdem RTA die unterzeichneten Geschäftsbedingungen erhalten hat, erhältst du zwei Rechnungen: 1) eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 10 % zur Bestätigung der Buchung und 2) die Schlussrechnung über den verbleibenden Betrag, der einen Monat vor dem Abreisedatum fällig ist.
32.    Bei einer kurzfristigen Stornierung oder Umbuchung, also ab einem Monat vor dem Abreisedatum oder später, erfolgt keine Rückerstattung. Wenn du dich absichern möchtest, schließe eine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung ab.
33.    Für Genehmigungen zum Gorilla- und Schimpansen-Trekking wendet RTU die Stornierungsbedingungen der Uganda Wildlife Authority an:
a.   61 oder mehr Tage vor dem Trekking: 75 % Rückerstattung
b.    46 – 60 Tage: 50 % Rückerstattung
c.   15 – 45 Tage: 25 % Rückerstattung
d.    0 – 14 Tage: keine Rückerstattung
34.    Bitte beachte, dass die Stornierungsbedingungen aus Klausel 33 nicht für Genehmigungen zum Gorilla-Trekking in der Nebensaison (April, Mai, November) gelten. Nach dem Kauf können diese Genehmigungen weder umgebucht noch erstattet werden.

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