Mit der Bestätigung einer Buchung bei Roadtrip Africa bestätigst du, dass du die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, vollständig verstanden und akzeptiert hast.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Niederländisch, Deutsch und Französisch verfügbar. Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die englische Version maßgeblich.
Definitionen
o “RTA” bezeichnet Roadtrip Africa, das in den Niederlanden registrierte Reiseunternehmen.
o “RTK” oder “Eigentümer” bezeichnet Travels with Kip Limited, das in Kenia registrierte Reiseunternehmen.
o “Du” oder “Mieter” bezeichnet die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat, einschließlich der darin aufgeführten autorisierten Reisebegleiter.
o “Mietvertrag” bezeichnet diesen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Eigentümer.
o “Fahrzeug” bezeichnet das gemietete Auto.
Allgemeine Nutzung des Fahrzeugs
1. Das Mindestalter für die Anmietung und das Fahren unserer Fahrzeuge beträgt 23 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den autorisierten Reisebegleitern gefahren werden. Falls ein Fahrer-Guide gewünscht wird, organisiert der Eigentümer diesen. Der Mieter darf keinen eigenen Fahrer oder Guide stellen. Für Verluste oder Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer verursacht werden, ist der Mieter verantwortlich.
2. Der Mieter muss das Fahrzeug am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgeben, wie in der Buchungsübersicht angegeben. Die Rückgabe muss spätestens um 18 Uhr erfolgen, sofern der Eigentümer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat.
3. Beim Fahren muss der Mieter einen gültigen Führerschein aus seinem Wohnsitzland und/oder einen internationalen Führerschein mitführen.
4. Der Mieter trägt alle Bußgelder, die die Verkehrspolizei aufgrund seines Fahrverhaltens verhängt.
5. Das Fahrzeug wird mit leerem Tank übergeben und kann auch mit leerem Tank zurückgegeben werden.
6. Verwende ausschließlich Kraftstoff von großen Tankstellen wie Shell, Total, Vivo und Rubis. Kaufe niemals abgefüllten Kraftstoff bei Straßenhändlern. Minderwertiger Kraftstoff kann den Motor beschädigen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
• 80 km/h auf Fernstraßen. Das mag langsam erscheinen, aber Safari-Fahrzeuge gelten aufgrund ihres längeren Bremswegs als Lkw.
• 40 km/h in Ortschaften. Beachte, dass die Hauptstraße ebenfalls durch Ortschaften führt. Achte deshalb auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und Bodenschwellen.
• 25 – 40 km/h in Nationalparks, abhängig von den Straßenverhältnissen und den Regeln des jeweiligen Parks. Selbst 25 km/h können auf schmalen oder ausgewaschenen unbefestigten Straßen zu schnell sein.
Beachte, dass die Verkehrspolizei in Kenia Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr streng kontrolliert. Unsere Autos sind mit Trackern ausgestattet. Zu deiner Sicherheit erhalten wir sofort eine Benachrichtigung, sobald eines unserer Fahrzeuge schneller als erlaubt fährt.
Gesperrte Gebiete und Empfehlungen
7. Das Fahren im Dunkeln, also vor 6:30 Uhr und nach 18 Uhr, ist verboten. Wenn du an einem nächtlichen game drive teilnehmen möchtest, kannst du dich einer geführten Safari in einem Fahrzeug der Lodge anschließen, in der du übernachtest.
8. Die folgenden Gebiete sind gesperrt:
a. Nordosten: Reisen über den Galana River hinaus in Richtung Garsen, Mandera sowie in alle Gebiete nördlich davon bis Wajir und Moyale sind verboten. Diese Region grenzt an Somalia und gilt als instabil.
b. Northern Kenya: Reisen in Gebiete nördlich des Samburu National Park sind verboten. Dazu gehören alle Straßen nach Marsabit, zur Chalbi Desert, nach Loiyangalani, zum Lake Turkana sowie nach North und South Horr bis hinunter nach Lodwar.
c. Mieter dürfen entlang der Küste fahren, jedoch nicht weiter nördlich als Malindi. Für einen Besuch der Lamu Island musst du einen Inlandsflug nehmen.
9. Das Überschreiten internationaler Grenzen ist nicht erlaubt.
10. Mietern wird dringend empfohlen, eine lokale SIM-Karte mit Guthaben und Internetzugang zu kaufen, um die Kommunikation zu erleichtern.
Wartung des Fahrzeugs
11. Die Fahrzeuge werden vor der Vermietung überprüft und gewartet. Du erhältst das Fahrzeug in einem sicheren und verkehrstüchtigen Zustand und musst es im selben Zustand zurückgeben.
12. Der Mieter ist für die grundlegende Wartung verantwortlich, einschließlich der Kontrolle von Motoröl, Kühlmittel und Reifendruck. Sind Flüssigkeiten nachzufüllen, trägt der Mieter die Kosten dafür.
13. Wenn Warnleuchten auf dem Armaturenbrett aufleuchten, schau in die Bedienungsanleitung. Wende dich im Zweifel an den Eigentümer. Das Team in Kenia ist rund um die Uhr per WhatsApp oder telefonisch erreichbar.
14. Bei Problemen mit der Klimaanlage oder dem Kühlschrank führen wir keine Reparaturen vor Ort durch und schicken kein Ersatzfahrzeug. Verkabelungen und Leitungen sind empfindlich und leiden unter holprigen Straßen und Staub. Das nötige Wissen und die Ausrüstung, einschließlich Frigo-Gas, für Reparaturen an Klimaanlagen oder Kühlschränken sind vor Ort leider nicht verfügbar. Wir wissen, dass es ärgerlich ist, wenn der Kühlschrank nicht mehr funktioniert. Sollte dies in seltenen Fällen passieren, informiere uns bitte. Das Roadtrip Africa-Büro in den Niederlanden erstattet dir dann die Kosten für die Kühlschrankmiete.
Mechanische Pannen und Reparaturen
15. Im Falle einer Panne musst du dich immer zuerst an das Büro in Nairobi wenden. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und möchten vor allem dafür sorgen, dass du so schnell wie möglich weiterfahren kannst. Jede Panne ist anders und erfordert eine individuelle Lösung. Meistens ist es am besten, das Auto vor Ort reparieren zu lassen. Wir nennen dir die nächstgelegene Werkstatt oder schicken einen Mechaniker. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers durchgeführt werden. Mechaniker in abgelegenen Gebieten versuchen möglicherweise, überhöhte Preise zu verlangen. Bezahle sie nicht. Der Eigentümer übernimmt alle Zahlungen.
16. Dauern die Reparaturen länger als 24 Stunden, wird aus Nairobi ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt. RTA oder der Eigentümer haften nicht für die Erstattung von Mietkosten, Parkgebühren, Aktivitäten oder Hotelkosten.
Unfälle
17. Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, unabhängig davon, ob du oder eine dritte Partei schuld ist, musst du den Eigentümer sofort informieren und seine Anweisungen befolgen.
18. Der Mieter sollte einen Polizeibericht einholen.
19. Bei einem Vorfall mit einem oder mehreren Fahrzeugen müssen die Daten der beteiligten Fahrzeuge und Fahrer aufgenommen und gemeldet werden, zum Beispiel Ausweisnummer, Telefonnummer, Kennzeichen und Versicherungsnummer des Fahrers.
20. Nach einem Unfall darf der Mieter das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen.
Schäden, Haftungsbefreiung und Versicherung
21. Während der Mietdauer haftet der Mieter für:
a. Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs
b. Sachschäden Dritter
c. Personenschäden Dritter
22. Kommt es während der Mietdauer zu einer unbeabsichtigten Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem anderen Fahrzeug oder Gegenstand, durch die das Fahrzeug oder Eigentum Dritter beschädigt wird, erlässt RTA dir die Haftung gemäß Klausel 21, sofern:
a. du die Bestimmungen des Mietvertrags eingehalten hast
b. die Unfallursache festgestellt und durch einen Polizeibericht bestätigt wurde
23. Die Haftung bei Diebstahl entfällt, wenn:
a. das Auto auf einem gesicherten Privatgelände abgestellt war und Einbruchspuren vorhanden sind
b. ein Polizeibericht eingeholt wurde
c. du dem Eigentümer auf Anfrage alle Einzelheiten zum Vorfall mitgeteilt hast.
24. Die Haftung wird in folgenden Fällen nicht erlassen:
a. Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
b. Unfälle mit nur einem Fahrzeug oder Überschläge
c. Schäden durch Fahrlässigkeit, zum Beispiel das Ignorieren von Warnungen vor Überhitzung
d. Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol
e. Fahren in gesperrten Gebieten
f. Untertauchen im Wasser oder Schäden durch Salzwasser
g. Verwendung des falschen Kraftstoffs
25. Die folgenden Schäden fallen nicht unter die in diesem Abschnitt geregelte Haftungsbefreiung und sind nicht durch die Standardversicherung abgedeckt:
a. Reifen. Das Fahrzeug wird mit hochwertigen Reifen übergeben. Während deines roadtrips kann es trotzdem zu einer Reifenpanne kommen. In diesem Fall trägst du die Reparaturkosten. Ist ein Reifen irreparabel beschädigt, musst du ihn durch einen Reifen mit denselben Maßen, derselben Art und denselben Abnutzungsmerkmalen wie das Original ersetzen. Die Kosten für den Ersatzreifen trägst du. Ruf immer den Eigentümer an, um dich zu geeigneten Reifentypen beraten zu lassen und eine Genehmigung einzuholen.
b. Schäden am Unterboden, die als Folge unvorsichtigen Fahrens gelten
c. Schäden an Fenstern
d. Beschädigung oder Verlust der Campingausrüstung
26. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 1500 €. Das bedeutet: Bei einem Schaden, für den die Haftung erlassen wird, trägst du nur die ersten 1500 €. Der Rest wird von der Versicherung übernommen. Du kannst die Selbstbeteiligung durch den Abschluss einer der folgenden Versicherungsoptionen reduzieren oder vollständig ausschließen:
Haftung
27. RTA und der Eigentümer haften nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände oder für Verletzungen. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reise- und Krankenversicherung abzuschließen.
28. RTA und der Eigentümer haften nicht für Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, darunter Flugverspätungen, Unruhen, Straßensperrungen, extreme Wetterbedingungen, Epidemien und ähnliche Ereignisse höherer Gewalt.
29. RTA bemüht sich, auf seiner Website und in der E-Mail-Kommunikation korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Daraus können jedoch keine Ansprüche oder Rechte abgeleitet werden.
Kautionsbürgschaft
30. Für die Kaution ist eine Kreditkartenreservierung über 1500 € (Standardversicherung) oder 500 € (CDW / Zero Excess) erforderlich. Diese vorübergehende Reservierung muss mindestens 14 Tage vor deinem roadtrip autorisiert werden. Sie wird aufgehoben, sobald das Fahrzeug in akzeptablem Zustand zurückgegeben und überprüft wurde. Verluste oder erhebliche Schäden an der Campingausrüstung werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
31. Nachdem RTA die unterschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat, bekommst du zwei Rechnungen: (1) eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 10 % zur Bestätigung der Buchung und (2) die Schlussrechnung über den verbleibenden Betrag, der einen Monat vor dem Abreisedatum fällig ist.
32. Bei einer kurzfristigen Stornierung oder Umbuchung, also einen Monat oder weniger vor dem Abreisedatum, erfolgt keine Rückerstattung. Wenn du dich absichern möchtest, schließe eine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung ab.