Terms & Conditions for self-drive tours in Kenya

Mit der Bestätigung einer Buchung bei Roadtrip Africa erklärst du, dass du die folgenden Geschäftsbedingungen gelesen, vollständig verstanden und akzeptiert hast.

Diese Geschäftsbedingungen sind auch auf Niederländisch, Deutsch und Französisch verfügbar. Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Definitionen 

o    “RTA” bezeichnet Roadtrip Africa, das in den Niederlanden registrierte Reiseunternehmen.
o    “RTK” oder “Vermieter” bezeichnet Travels with Kip Limited, das in Kenia registrierte Reiseunternehmen.
o    “Du” oder “Mieter” bezeichnet die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat, sowie die darin aufgeführten, autorisierten Mitreisenden.
o    “Mietvertrag” bezeichnet diesen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
o    “Fahrzeug” bezeichnet das gemietete Fahrzeug.

Allgemeine Nutzung des Fahrzeugs 

1.    Das Mindestalter für die Anmietung und das Fahren unserer Fahrzeuge beträgt 23 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den autorisierten Mitreisenden gefahren werden. Falls ein Fahrer-Guide gewünscht wird, organisiert der Vermieter einen. Der Mieter darf keinen eigenen Fahrer-Guide mitbringen. Für Verluste oder Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen, haftet der Mieter.
2.    Der Mieter muss das Fahrzeug am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgeben, wie in der Buchungsübersicht angegeben. Die Rückgabe muss spätestens um 18:00 Uhr erfolgen, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat.
3.    Während der Fahrt muss der Mieter einen gültigen Führerschein seines Wohnsitzlandes und/oder einen internationalen Führerschein mitführen.
4.    Der Mieter ist für alle Bußgelder verantwortlich, die aufgrund seines Fahrverhaltens von der Verkehrspolizei verhängt werden.
5.    Das Fahrzeug wird mit leerem Tank übergeben und kann mit leerem Tank zurückgegeben werden.
6.    Verwende ausschließlich Kraftstoff von größeren Tankstellen wie Shell, Total, Vivo und Rubis. Kaufe niemals abgefüllten Kraftstoff bei Straßenhändlern. Kraftstoff minderer Qualität kann den Motor beschädigen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

•    80 km/h auf Fernstraßen. Das mag langsam erscheinen, aber Safari-Fahrzeuge werden aufgrund ihres längeren Bremswegs als Lastwagen eingestuft.
•    40 km/h innerhalb von Ortschaften. Beachte, dass die Fernstraße ebenfalls durch Ortschaften führt. Achte deshalb auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und Bodenschwellen.
•    25 – 40 km/h in Nationalparks, abhängig vom Zustand der Straßen und den jeweiligen Parkregeln. Selbst 25 km/h können auf schmalen oder ausgewaschenen Schotterpisten zu schnell sein.

Beachte, dass die Verkehrspolizei in Kenia Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr streng kontrolliert. Unsere Fahrzeuge sind mit Trackern ausgestattet. Zu deiner Sicherheit erhalten wir sofort eine Benachrichtigung, wenn eines unserer Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit überschreitet.

Gesperrte Gebiete und Empfehlungen

7.    Das Fahren im Dunkeln, also vor 6:30 Uhr und nach 18:00 Uhr, ist verboten. Wenn du an einem nächtlichen game drive teilnehmen möchtest, kannst du dich einer geführten Safari in einem Fahrzeug der Lodge anschließen, in der du übernachtest.
8.    Die folgenden Gebiete sind gesperrt:
a.    Nordosten: Reisen über den Galana River in Richtung Garsen, Mandera sowie in alle Gebiete nördlich von Wajir und Moyale sind verboten. Diese Region grenzt an Somalia und gilt als instabil.
b.    Nordkenia: Reisen in Gebiete nördlich des Samburu National Park sind verboten. Dazu gehören alle Straßen nach Marsabit, in die Chalbi Desert, nach Loiyangalani und zum Lake Turkana sowie nach North und South Horr bis hinunter nach Lodwar.
c.    Entlang der Küste darfst du fahren, aber nicht weiter nördlich als Malindi. Für einen Besuch von Lamu Island musst du einen Inlandsflug nehmen.
9.    Das Überschreiten internationaler Grenzen ist nicht erlaubt.
10.    Es wird dringend empfohlen, eine lokale SIM-Karte mit Gesprächsguthaben und mobilem Internet zu kaufen, damit die Kommunikation einfacher ist.

Wartung des Fahrzeugs

11.    Die Fahrzeuge werden vor jeder Vermietung überprüft und gewartet. Du erhältst das Fahrzeug in einem sicheren und verkehrstüchtigen Zustand und musst es in demselben Zustand zurückgeben.
12.    Der Mieter ist für die grundlegende Wartung verantwortlich. Dazu gehören die Kontrolle von Motoröl, Kühlmittel und Reifendruck. Sind Flüssigkeiten aufgebraucht, trägt der Mieter die Kosten für das Nachfüllen.
13.    Wenn Warnleuchten auf dem Armaturenbrett aufleuchten, schlage in der Bedienungsanleitung nach. Wende dich im Zweifel an den Vermieter. Das Team in Kenia ist rund um die Uhr per WhatsApp oder telefonisch erreichbar.
14.    Bei Problemen mit der Klimaanlage oder dem Kühlschrank führen wir keine Reparaturen vor Ort durch und schicken kein Ersatzfahrzeug. Kabel und Leitungen sind empfindlich und werden durch holprige Straßen und Staub stark beansprucht. Leider sind das nötige Fachwissen und die erforderliche Ausrüstung, insbesondere Frigo-Gas, für Reparaturen an Klimaanlagen oder Kühlschränken vor Ort nicht verfügbar. Wir verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn der Kühlschrank nicht mehr funktioniert. Sollte dies in seltenen Fällen passieren, gib uns bitte Bescheid. Das Roadtrip Africa Büro in den Niederlanden erstattet dir dann die Kosten für die Kühlschrankmiete.

Mechanische Pannen und Reparaturen

15.    Im Falle einer Panne musst du dich immer zuerst an das Büro in Nairobi wenden. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und setzen alles daran, dich so schnell wie möglich wieder auf die Straße zu bringen. Jede Panne ist anders und erfordert eine individuelle Lösung. Meistens ist es am sinnvollsten, das Fahrzeug vor Ort reparieren zu lassen. Wir nennen dir die nächstgelegene Werkstatt oder schicken einen Mechaniker. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Mechaniker in abgelegenen Gebieten versuchen möglicherweise, überhöhte Preise zu verlangen. Bezahle sie in diesem Fall nicht. Der Vermieter übernimmt alle Zahlungen.
16.    Dauern die Reparaturen länger als 24 Stunden, wird aus Nairobi ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt. RTA oder der Vermieter haften nicht für die Erstattung von Mietkosten, Parkgebühren, Aktivitäten oder Hotelkosten.

Unfälle

17.    Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, unabhängig davon, ob du oder eine dritte Partei den Unfall verursacht hat, musst du den Vermieter sofort informieren und seinen Anweisungen folgen.
18.    Der Mieter sollte einen Polizeibericht einholen.
19.    Bei einem Unfall mit einem oder mehreren Fahrzeugen müssen die Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und deren Fahrern erfasst und gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem die Ausweisnummer, Telefonnummer, das Kennzeichen und die Versicherungsnummer des Fahrers.
20.    Nach einem Unfall darf der Mieter das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen.

Schäden, Haftungsbefreiung und Versicherung

21. Während der Mietdauer haftet der Mieter für:
a.    Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs
b.    Sachschäden Dritter
c.    Personenschäden Dritter

22.    Kommt es während der Mietdauer zu einer unbeabsichtigten Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem anderen Fahrzeug oder Gegenstand und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter, wird der Mieter von der Haftung gemäß Klausel 21 befreit, sofern:
a.    alle Bestimmungen des Mietvertrags eingehalten wurden und
b.    die Unfallursache ermittelt und durch einen Polizeibericht bestätigt wurde.

23.    Die Haftung für Diebstahl entfällt, wenn:
a.    das Fahrzeug auf einem gesicherten, privaten Gelände abgestellt war und Einbruchsspuren vorhanden sind,
b.    ein Polizeibericht eingeholt wurde und
c.    du dem Vermieter auf Anfrage alle erforderlichen Angaben zum Vorfall gemacht hast.

24.    Die Haftung wird in folgenden Fällen nicht erlassen:
a.    Geschwindigkeitsüberschreitungen
b.    Unfälle mit nur einem Fahrzeug oder Überschläge
c.    Schäden durch Fahrlässigkeit, zum Beispiel das Ignorieren von Überhitzungswarnungen
d.    Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol
e.    Fahren in gesperrten Gebieten
f.    Schäden durch Untertauchen oder Salzwasser
g.    Tanken des falschen Kraftstoffs

25.    Die folgenden Schäden sind von der in diesem Abschnitt beschriebenen Haftungsbefreiung und der Standardversicherung ausgeschlossen:
a.    Reifen. Das Fahrzeug wird mit hochwertigen Reifen übergeben, dennoch kann es während deines roadtrips zu einer Reifenpanne kommen. In diesem Fall trägt der Mieter die Reparaturkosten. Ist ein Reifen irreparabel beschädigt, muss der Mieter ihn durch einen Reifen mit denselben Abmessungen, derselben Art und denselben Abnutzungseigenschaften wie das Original ersetzen. Die Kosten für den Ersatzreifen trägt der Mieter. Wende dich immer an den Vermieter, um dich zu geeigneten Reifentypen beraten zu lassen und eine Genehmigung einzuholen.
b.    Schäden am Unterboden, die als Folge einer unvorsichtigen Fahrweise gelten
c.    Schäden an Fenstern
d.    Beschädigung oder Verlust der Campingausrüstung

26.    Es gilt eine Selbstbeteiligung von 1.500 €. Das bedeutet: Bei einem Schaden, für den die Haftung erlassen wird, trägst du nur die ersten 1.500 €. Der Rest wird von der Versicherung übernommen. Der Mieter kann die Selbstbeteiligung durch den Abschluss einer der folgenden Versicherungsoptionen reduzieren oder vollständig ausschließen:

  • Comprehensive Collision Damage Waiver (CDW): reduziert die Selbstbeteiligung auf 250 €
  • Zero Excess Cover: reduziert die Selbstbeteiligung auf 0 € und deckt außerdem Schäden an Reifen, Scheiben und Unterboden ab

Haftung

27.    RTA und der Vermieter haften nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände oder für Verletzungen. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reise- und Krankenversicherung abzuschließen.
28.    RTA und der Vermieter haften nicht für Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs. Dazu gehören Flugverspätungen, Unruhen, Straßensperrungen, extreme Wetterbedingungen, Epidemien und vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
29.    RTA bemüht sich, auf der Website und in der E-Mail-Kommunikation korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Daraus können jedoch keine Ansprüche oder Rechte abgeleitet werden.

Sicherheitsleistung

30.    Für die Sicherheitsleistung ist eine vorübergehende Reservierung auf der Kreditkarte erforderlich, und zwar über 1.500 € bei der Standardversicherung oder 500 € bei CDW beziehungsweise Zero Excess. Diese Reservierung muss mindestens 14 Tage vor Beginn des roadtrips autorisiert werden. Sie wird aufgehoben, sobald das Fahrzeug in akzeptablem Zustand zurückgegeben und überprüft wurde. Verluste oder erhebliche Schäden an der Campingausrüstung werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

31.    Nachdem RTA die unterschriebenen Geschäftsbedingungen erhalten hat, erhältst du zwei Rechnungen: (1) eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 40 % zur Bestätigung der Buchung, damit RTA die Anzahlungen für deine Unterkünfte leisten kann, und (2) die Schlussrechnung über den Restbetrag, der zwei Monate vor dem Abreisedatum fällig ist.
32.    Sollte eine vorgeschlagene Unterkunft nicht mehr verfügbar sein, schlagen wir eine passende Alternative vor und bitten dich um deine Zustimmung. Preisunterschiede gleichen wir entsprechend aus.
33.    Wenn der Mieter seine Buchung storniert oder verschiebt, erhebt RTA die unten aufgeführten Stornierungsgebühren. Wenn du dich absichern möchtest, schließe eine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung ab.
a.    Bis 2 Monate vor Beginn des roadtrips: Stornierungsgebühr von 40 % des Gesamtreisepreises
b.    Zwischen 2 Monaten und 21 Tagen vor Beginn des roadtrips: Stornierungsgebühr von 70 % des Gesamtreisepreises
c.    Weniger als 21 Tage vor Beginn des roadtrips: Stornierungsgebühr von 100 %.

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