Terms & Conditions for tours with driver-guide in Uganda

Mit der Bestätigung einer Buchung bei Roadtrip Africa bestätigst du, dass du die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, vollständig verstanden und akzeptiert hast.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Niederländisch, Deutsch und Französisch verfügbar. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die englische Version maßgebend.

Definitionen 

o    “RTA” bezeichnet Roadtrip Africa, das in den Niederlanden registrierte Reiseunternehmen.
o    “RTU” oder “Vermieter” bezeichnet Roadtrip Uganda Limited, das in Uganda registrierte Reiseunternehmen.
o    “Du” oder “Mieter” bezeichnet die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat, sowie deren im Vertrag aufgeführte autorisierte Reisebegleiter.
o    Der „Fahrer“ bezeichnet die vom Vermieter bestimmte und zum Fahren des Fahrzeugs autorisierte Person.
o    “Mietvertrag” bezeichnet diesen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
o    “Fahrzeug” bezeichnet das gemietete Auto.

Allgemeine Nutzung des Fahrzeugs und der Campingausrüstung 

1.    Das Fahrzeug darf ausschließlich von dem vom Vermieter bestimmten Fahrer gefahren werden. Für Selbstfahrer-Vermietungen gelten andere Geschäftsbedingungen. Der Mieter darf keinen eigenen Fahrer und/oder Guide stellen. Für Verluste oder Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen, trägt der Mieter die Verantwortung.
2.    Der Mieter muss das Fahrzeug am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgeben, wie in der Buchungsübersicht angegeben. Die Rückgabe muss spätestens um 19 Uhr erfolgen, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat. Bei einer vorzeitigen Rückgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung.
3.    Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss mit vollem Tank zurückgegeben werden, um Tankgebühren zu vermeiden.
4.    Verwende ausschließlich Kraftstoff von großen Tankstellen wie Shell, Total, Hass und Rubis. Kaufe niemals abgefüllten Kraftstoff bei Straßenhändlern. Minderwertiger Kraftstoff kann den Motor beschädigen.
5.    Verlust oder erhebliche Schäden an der Campingausrüstung werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

•    80 km/h auf Fernstraßen. Safari-Fahrzeuge werden wegen ihres längeren Bremswegs als Lastwagen eingestuft.
•    50 km/h innerhalb von Ortschaften. Beachte, dass die Hauptstraße ebenfalls durch Ortschaften führt. Achte deshalb auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und Bodenschwellen.
•    25 – 40 km/h in Nationalparks, abhängig vom Zustand der Straßen und den jeweiligen Parkregeln. Selbst 25 km/h können auf schmalen oder ausgewaschenen Schotterpisten zu schnell sein.

Gesperrte Gebiete und Empfehlungen

6.    Das Fahren im Dunkeln, also vor 6:30 Uhr und nach 19 Uhr, ist verboten. Wenn du an einem nächtlichen game drive teilnehmen möchtest, kannst du dich einer geführten Safari in einem Fahrzeug der Lodge anschließen, in der du übernachtest.
7.    Die Fahrt zum Kidepo National Park und nach Karamoja ist nur mit einem Suzuki Jimny, Toyota Land Cruiser oder Nissan Navara erlaubt. Alle Straßen nördlich der Strecke Pakwach – Lira – Soroti – Mbale dürfen mit einem RAV4 nicht befahren werden. Wird ein RAV4 in einem gesperrten Gebiet entdeckt, verstößt der Mieter gegen den Vertrag und haftet vollständig für alle daraus entstehenden Kosten sowie für den Verlust der Kaution.
8.    Das Überschreiten internationaler Grenzen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters und zusätzlichen Versicherungsschutz (COMESA) nicht erlaubt.
9.    Wir empfehlen dringend, für eine unkomplizierte Kommunikation eine lokale SIM-Karte mit Guthaben und Internetzugang zu kaufen.

Wartung des Fahrzeugs

10.    Der Fahrer ist für die grundlegende Wartung verantwortlich. Dazu gehören die Kontrolle von Motoröl, Kühlmittel und Reifendruck. Sind Flüssigkeiten aufgebraucht, trägt der Mieter die Kosten für das Auffüllen.
11.    Bei Problemen mit der Klimaanlage oder dem Kühlschrank führen wir keine Reparaturen unterwegs durch und schicken kein Ersatzfahrzeug. Kabel und Leitungen sind empfindlich und werden durch holprige Straßen und Staub belastet. Das Wissen und die Ausrüstung, insbesondere Frigo-Gas, für Reparaturen an Klimaanlagen oder Kühlschränken sind unterwegs leider nicht verfügbar. Wir wissen, dass es ärgerlich ist, wenn der Kühlschrank nicht mehr funktioniert. Sollte dies in seltenen Fällen passieren, gib uns bitte Bescheid. Das Roadtrip-Africa-Büro in den Niederlanden erstattet dann die Kühlschrankmiete.

Unfälle und mechanische Pannen 

12.    Falls das Fahrzeug einen Unfall hat oder eine mechanische Panne erleidet, die nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden kann, stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung und übernimmt die Kosten dafür. RTA oder der Vermieter haften nicht für die Erstattung von Mietwagenkosten, Parkgebühren, Aktivitäten oder Hotelkosten.

Haftung

13.    RTA und RTU haften nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände oder für Verletzungen. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reise- und Krankenversicherung abzuschließen.
14.    RTA und RTU haften nicht für Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs. Dazu gehören Flugverspätungen, Unruhen, Straßensperrungen, extreme Wetterbedingungen, Epidemien und vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
15.    RTA bemüht sich, auf der Website und in der E-Mail-Kommunikation korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Daraus können jedoch keine Ansprüche oder Rechte abgeleitet werden.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

16.    Nachdem RTA die unterschriebenen Geschäftsbedingungen erhalten hat, erhältst du zwei Rechnungen: (1) eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 25 %. Sie ist erforderlich, um die Buchung und die Lodges sowie gegebenenfalls die Genehmigungen für Gorilla- und Schimpansen-Trekking zu reservieren, und (2) die Schlussrechnung über den Restbetrag, der einen Monat vor der Abreise fällig ist.
17.    Falls eine vorgeschlagene Unterkunft nicht mehr verfügbar ist, schlagen wir eine passende Alternative vor und bitten dich um deine Zustimmung. Preisunterschiede werden entsprechend verrechnet oder ausgeglichen.
18.    Bei einer kurzfristigen Stornierung oder Umbuchung, also einen Monat oder weniger vor dem Abreisedatum, erfolgt keine Erstattung. Wenn du dich absichern möchtest, schließe eine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung ab.
19.    Für Genehmigungen für Gorilla- und Schimpansen-Trekking wendet RTU die Stornierungsbedingungen der Uganda Wildlife Authority an:
a.    61 oder mehr Tage vor dem Trekking: 75 % Erstattung
b.    46 – 60 Tage: 50 % Erstattung
c.    15 – 45 Tage: 25 % Erstattung
d.    0 – 14 Tage: keine Erstattung
20.    Bitte beachte, dass die Stornierungsbedingungen aus Klausel 19 nicht für Gorilla-Trekking-Genehmigungen in der Nebensaison (April, Mai und November) gelten. Nach dem Kauf können diese Genehmigungen weder umgebucht noch erstattet werden.

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